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Betriebspraktikum für die Oberstufe des Gymnasiums

Ein Betriebspraktikum hilft Ihnen zu prüfen, inwieweit die Berufe, die Sie dort kennenlernen, dem entsprechen, was Sie sich vorstellen. Um das herauszufinden, sollten Sie sich vorbereiten, da Sie nur dann wissen, worauf Sie vor, während und nach dem Praktikum zu achten haben.

Vorbereitung

Vor dem Praktikum:

1. Notieren Sie, welchen Beruf Sie während des Praktikums genauer anschauen wollen.

2. Welche Vorzüge hat dieser Beruf Ihrer Meinung nach:

  • hinsichtlich der Tätigkeiten (z.B. Telefonieren, Zeichnen, Beraten)?
  • hinsichtlich der Arbeitsumgebung (z.B. Werkstatt, Labor, Büro)?
  • hinsichtlich dessen, womit Sie umgehen (z.B. Menschen, Maschinen, Lebensmittel)?

3. Welche Nachteile könnte dieser Beruf Ihrer Meinung nach haben:

  • hinsichtlich der Tätigkeiten (z.B. einseitige Tätigkeiten, allergieauslösende Tätigkeiten usw.)
  • hinsichtlich der Arbeitsumgebung (z.B. sehr laut, Großraumbüro usw.)
  • hinsichtlich dessen, womit Sie umgehen (z.B. langes Arbeiten am Computer)

Während des Praktikums:

Schauen Sie jeden zweiten Tag auf diese Liste und machen Sie sich Notizen.

Nach dem Praktikum:

werten Sie aus, inwieweit der Beruf Ihren Vorstellungen entsprochen hat.

Eigeninitiative des Schülers/ der Schülerin:

  • In Erfahrung bringen, welche Stellen und Personen bei der Suche nach einem Praktikumsplatz helfen können (z.B. Berufsberatung, Kammern, Innungen).
  • Sich vor dem Praktikum über den Betrieb, die Branche, die Stellung des Betriebs am Markt, mögliche Ausbildungsberufe und berufliche Tätigkeiten informieren.
  • Eine Liste mit Fragen zusammenstellen, die während des Praktikums beantwortet werden soll (siehe Checkliste).
  • Für die Zeit des Praktikums dafür sorgen, dass private Verpflichtungen (z.B. Sportveranstaltungen an Werktagen) nicht zusätzlich belasten.

Checkliste:

  • Was weiß ich schon über den Betrieb?
  • Wonach will ich mich im Betrieb erkundigen?
  • Was ist mir persönlich besonders wichtig während des Praktikums?
  • Auf welche Fragenkomplexe muss ich mich noch vorbereiten?
  • Wie lange brauche ich von der Wohnung zum Betrieb?
  • Wie lange vor Arbeitsbeginn muss ich da sein?
  • Wo und bei wem kann ich mich am ersten Tag melden?
  • Wie heißt mein Betreuer im Betrieb?
  • Habe ich Name und Telefonnummer des Praktikumbetreuers?
  • An wen kann ich mich bei Schwierigkeiten wenden?
  • Was tue ich, wenn ich krank werde?
  • Habe ich ein Berichtsheft über das Praktikum vorbereitet?
  • Habe ich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen?
  • Habe ich mich über Unfallverhütungsvorschriften des Betriebes informiert?
  • Kenne ich die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes?

Tipps zur Bewerbung um eine Praktikantenstelle:

Anschreiben:

Im Anschreiben formuliert man sein Anliegen („....ich bewerbe mich um einen Praktikumsplatz als...“), schreibt kurz über seine eigene Situation („...ich bin Schülerin des 12. Jahrgangs im Gymnasium..“) und begründet seinen Praktikumswunsch. Wichtig ist der vollständige Absender und die vollständige Anschrift des Unternehmens.

Lebenslauf:

Er enthält die wichtigsten Daten des Bewerbers in chronologischer Reihenfolge. (Musterexemplare im Beratungszimmer zur Ansicht). Ein Foto vom Fotografen in die rechte obere Ecke des Lebenslaufs kleben.

Zum Schluss fügen Sie den Bewerbungsunterlagen Ihr letztes Jahreszeugnis als Kopie bei.

 

Versicherungsschutz und Jugendarbeitsschutz:

Versicherungsschutz:

Unfälle während des Praktikums oder auf dem direkten Weg zur Praktikumsstelle sind nicht durch die Gemeindeunfallversicherung abgedeckt, da das Praktikum von der Schule nicht beaufsichtigt wird. ( Der Betrieb muss den Praktikanten über die jeweilige Berufsgenossenschaft versichern).

Jugendarbeitsschutz:

Gilt für Personen, die noch keine 18 Jahre alt sind.

Arbeitszeit: nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich.

Jugendliche dürfen nicht mehr als viereinhalb Stunden hintereinander ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Nachtruhe von 20 bis 6 Uhr (Ausnahmen möglich).

Gefährliche Arbeiten: Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden mit Arbeiten, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen, mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, mit Arbeiten, bei denen die Gesundheit gefährdet wird.

Zuständig für den Jugendarbeitsschutz sind die örtlichen Gewerbeaufsichtsämter.

 

Praktikum im Ausland:

Informationen über Praktika in Europa gibt es im Berufsinformationszentrum und bei der Berufsberatung für Abiturienten.(Ludwigshafen) Folgende Arbeitsämter sind speziell für bestimmte Länder zuständig.

Belgien: Arbeitsamt Aachen
Dänemark: Flensburg
England und Irland: Bremen
Finnland: Lübeck
Frankreich: Rastatt
Griechenland: Nürnberg
Italien: München
Luxemburg: Trier
Niederlande: Rheine
Österreich: Rosenheim
Portugal: Hamburg
Schweden: Kiel
Schweiz u. Liechtenstein: Lörrach
Spanien: Frankfurt/Main