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Regelung der Fahrten in der Oberstufe - Unser Studienfahrtkonzept

  • Die Teilnahme an Studienfahrten ist grundsätzlich freigestellt. Es gilt das Motto: „Keiner muss, jeder kann!“
     
  • Die Teilnahme wird allen Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 11 bis 13 angeboten. Die Schüler des 12. Jahrgangs haben ein zeitlich befristetes Vorwahlrecht.
     
  • Für diese Fahrten werden pro Schuljahr drei „Fensterwochen“ festgelegt, in denen die Aktivitäten stattfinden können.
     
  • In diesen Fensterwochen finden keine Kursarbeiten und sonstigen Überprüfungen statt.
     
  • Neben Studienfahrten können in diesen „Fensterwochen“ auch andere Unternehmungen durchgeführt werden, z. B.:
     
  • Praktika (mit Verlängerungswoche in den Ferien)
     
  • Schnupperstudium
     
  • Projekte an der Schule (z. B. Rhetorikkurse)
     
  • Wanderfreizeiten, Sportfreizeiten, Trainingswochen u.a.
     
  • Eine Mindestteilnehmerzahl, die die begleitenden Lehrkräfte festlegen, muss erreicht werden.