- Die Teilnahme an Studienfahrten ist grundsätzlich freigestellt. Es gilt das Motto: „Keiner muss, jeder kann!“
- Die Teilnahme wird allen Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 11 bis 13 angeboten. Die Schüler des 12. Jahrgangs haben ein zeitlich befristetes Vorwahlrecht.
- Für diese Fahrten werden pro Schuljahr drei „Fensterwochen“ festgelegt, in denen die Aktivitäten stattfinden können.
- In diesen Fensterwochen finden keine Kursarbeiten und sonstigen Überprüfungen statt.
- Neben Studienfahrten können in diesen „Fensterwochen“ auch andere Unternehmungen durchgeführt werden, z. B.:
- Praktika (mit Verlängerungswoche in den Ferien)
- Schnupperstudium
- Projekte an der Schule (z. B. Rhetorikkurse)
- Wanderfreizeiten, Sportfreizeiten, Trainingswochen u.a.
- Eine Mindestteilnehmerzahl, die die begleitenden Lehrkräfte festlegen, muss erreicht werden.